Barrierefreiheit ist der Fachbegriff für einen Zugang für Sehgesvchädigte, Blinde, Farbenblinde usw., die Schwerigkeiten haben, eine "normale" Webseite zu sehen. Dies gehört bei öffentlichen Internet-Auftritten zum Stand der Technik, da nur so sichergestellt werden kann, dass alle Bürger*innen, die das wünschen, den Interauftritt auch benutzen können.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Kapitel: | 9. DIGITALISIERUNG IST KEIN NEULAND – WILLKOMMEN 2020 |
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Antragsteller*in: | Erich Pawlik |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 20.09.2020, 21:48 |
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